Mietnomaden was tun?

Drei Personen im Gespräch am Konferenztisch

Schutz vor Mietnomaden

Großen Schaden können sogenannte Mietnomaden anrichten, wenn sie eine Wohnung verwahrlosen lassen, mutwillig beschädigen oder die Einrichtung zerstören. Mit der geplanten Mietrechtsreform bekommen Vermieter nun ein Instrument an die Hand, um sich effektiver vor diesen ungeliebten Mietern schützen zu können. So soll die Räumungsvollstreckung erheblich erleichtert werden. Hat der Vermieter nach derzeitiger Rechtslage ein Urteil auf Räumung der Mietsache gegen den Mieter erwirkt und zieht der Mieter trotzdem nicht aus, muss der Vermieter den Gerichtsvollzieher mit der zwangsweisen Durchsetzung des Räumungstitels beauftragen. Für diese Maßnahme muss der Vermieter Kosten von oftmals mehreren tausend Euro vorschießen. Ist der Mieter zahlungsunfähig, bleibt der Vermieter auf diesen Kosten sitzen.

Die anfallenden Kosten sollen nun erheblich reduziert werden: Der Vermieter beschränkt den Auftrag an den Gerichtsvollzieher auf die bloße Besitzverschaffung an den Räumen und macht an den darin befindlichen Gegenständen sein Vermieterpfandrecht geltend. Dadurch reduzieren sich die Kosten der Räumung erheblich, da die Einlagerungskosten entfallen.

Quelle: www.immonet.de


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