Die jahrzehntelange Forderung des Immobilienverbandes Deutschland nach einer gesetzlichen Berufszulassung für die Immobilienmakler und -verwalter ist jetzt auf den Weg gebracht.
Heute hat die Bundesregierung den Gesetzentwurf endlich beschlossen. Damit konnten wir einen Meilenstein in der Geschichte unserer Branche setzen. Das Gesetz wird nicht nur den Verbraucher schützen, sondern auch helfen, mehr Qualität, Professionalität und damit Ansehen für unsere Berufsgruppen zu bringen.
Der Gesetzentwurf sieht im Wesentlichen eine Änderung des § 34c der Gewerbeordnung vor. Hierin soll ergänzend zu den bisherigen Erlaubnisvoraussetzungen (gewerbliche Zuverlässigkeit und geordnete Vermögensverhältnisse) für Immobilienmakler einen Sachkundenachweis als neue Voraussetzung für die Erteilung der gewerberechtlichen Erlaubnis eingeführt werden. Erstmals wird auch der WEG-Verwalter mit dem Qualitätsnachweis unter § 34c der Gewerbeordnung gestellt.
Immerhin hat der IVD nunmehr drei Jahre intensiv an diesem Gesetz gearbeitet. Zunächst über den Erfolg, dass der Qualifikationsnachweis im Koalitionsvertrag aufgenommen wurde. Im Herbst 2014 lag dann ein erstes Eckpunktepapier vor. Darauf folgte im Sommer 2015 der erste Referentenentwurf zu dem der IVD Stellung bezogen hat. Mit dem heutigen Gesetzesbeschluss ist damit die wichtigste Hürde genommen.
Nun kann das parlamentarische Verfahren beginnen. Die offenen Punkte im Gesetz aus der Sicht des IVD werden in den nächsten Wochen mit den Bundestagsabgeordneten besprochen.
Der WEG-Verwalter allein reicht nicht aus, auch der Mietverwalter soll in die Qualifikationspflicht gebracht werden. Ebenso moniert der IVD die eingeschränkte Versicherungspflicht und grundlegend auch das zu niedrig angesetzte Ausbildungsniveau. Der IVD begrüßt hingegen, dass die Übergangsfristen von vormals sechs Monaten nun auf 12 Monate verlängert wurde.
Tritt das Gesetz in Kraft, was frühestens zum 1. Januar 2017 erfolgen kann, wird im Anschluss eine Rechtsverordnung erarbeitet. Diese wird im Wesentlichen das Qualifikationsniveau und die anzuerkennende Ausbildung regeln. Hier versucht der IVD auch die Bildungs-Akademien EIA und DIA in die Anerkennung zu bringen.